Wirksamkeit: 29.10.2024
Mit Bescheid vom 21.10.2024, Aktenzeichen Nr. 40/Flnpln.D28/Vilsbiburg hat das Landratsamt Landshut die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vilsbiburg mit Deckblatt Nr. 28 für das Gebiet westlich von Pfaffenbach und östlich der Gemeindeverbindungsstraße Geisenhausen-Holzhausen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext.