Gerade jetzt im Frühjahr, in der Setz- und Brutzeit, geht es z.B. bei Feldhase, Kiebitz oder Rebhuhn - alle 3 Arten sind auf der roten Liste! - ums reine überleben. Alleine die Annäherung des Hundes reicht oft aus, um die Häsin oder den Brutvogel für immer zu vertreiben. Die schreckliche Konsequenz sind zum Hungertod verurteilte Jungtiere.
Auch rechtlich befinden sich diese Hundehalter auf dünnem Eis. Laut Bayerischem Jagdgesetz begeht jeder, der seinen Hund „unbeaufsichtigt“ laufen lässt, eine Ordnungswidrigkeit, welche mit bis zu 5000 € Bußgeld belegt werden kann. Sollte der Hund wildern, sieht §292 sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor!
Man kann nur an die Vernunft unserer Hundehalter appellieren. „Hunde BITTE an die Leine“. Und mal ehrlich gesagt, wer von Ihnen hätte schon gerne Besuch von einem fremden Hund in seinem Wohnzimmer.