Sicherheit und Ordnung

Sie möchten Straßenmusik machen?

Die Stadt Vilsbiburg möchte Straßenmusikern eine Plattform für ihre Musik bieten. Hierfür ist eine Genehmigung durch das Ordnungsamt notwendig. Auch das Spielen auf dem Wochenmarkt ist mit vorheriger Anmeldung möglich. Melden Sie dazu einfach bei den angegebenen Ansprechpartnern im Rathaus.

 

Da die Genehmigung auf dem Postweg versendet wird, hat die Beantragung spätestens 4 Tage im Voraus  zu erfolgen.

Sie möchten ein Sonnenwendfeuer abbrennen?

Damit beim Abbrennen von Sonnenwendfeuer nach altem Brauch keine Unfälle passieren, bitten wir zu beachten:

 

  1. Das Feuer ist der Stadt Vilsbiburg anzuzeigen (Verwenden Sie dazu unser Formular unter Onlineanträge); Polizei und Feuerwehr sind zu verständigen
  2. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes und trockenes Holz verwendet werden. Das Anzünden von Reifen, Kunststoffen, Spanplatten, Möbeln oder sonstigen beschichteten Althölzern und Abfällen ist verboten
  3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände sind einzuhalten. Sie betragen zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen - vom Dachvorsprung aus gemessen - mindestens 5m, zu leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und zu sonstigen brennbaren Materialien mindestens 5 m. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung des Abbrennortes keine schützenswerten Flächen befinden.
  4. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Die Aufsicht hat durch Erwachsene zu erfolgen. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
  5. Erkaltete Brandrückstände und Abfälle (Flaschen, Tüten usw.) sind ordnungsgemäß, z.B. über die Restmülltonne, zu entsorgen. Die Asche muss erkaltet sein und ist staubdicht in Müllsäcken zu entsorgen, damit beim Entleerungsvorgang das Leerungspersonal keiner Staubbelastung ausgesetzt ist und die Umgebung nicht verunreinigt wird. Zusätzlich kann so die Staubbelastung in der Müllumladestation reduziert werden.
  6. Die Zulässigkeit von Sonnenwendfeuer in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen ist vorab mit dem Landratsamt abzuklären.
  7. Das Holz für die Sonnenwendfeuer darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden, damit Tiere, die ihren Unterschlupf im Holz gesucht haben, nicht mitverbrannt werden. Die neu aufgeschichteten Haufen sind vor dem Entzünden nachmals auf das Vorhandensein von Tieren zu untersuchen.
  8. Insbesondere bei Trockenheit wird die Vorhaltung von Löschwasser dringend empfohlen; eine freie Zufahrt für die Feuerwehr ist zu gewährleisten. Die Reduzierung der Größe des Feuers erscheint in diesem Fällen ebenfalss zweckmäßig.

Hinweis: Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden.

Sie möchten eine Veranstaltung durchführen?

Welche Veranstaltungen müssen im Ordnungsamt angemeldet werden und was ist eine öffentliche Veranstaltung ?
Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn der Teilnehmerkreis nicht näher bestimmbar ist (z. B. es nicht möglich ist, zuvor eine Liste aller potenziellen Teilnehmer aufzustellen) und jeder Bürger und Gast der Stadt Vilsbiburg theoretisch und praktisch Zugang zu Ihrer Veranstaltung hat.
Öffentliche Werbung (auch Posts in Facebook, auf Instagram etc.) zu einer Veranstaltung beinhaltet automatisch den öffentlichen Charakter dieser Veranstaltung und macht diese genehmigungspflichtig.

 

Maßgeblich ist immer der tatsächliche Charakter der Veranstaltung.

Vereinsfeiern wie Feste von Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeste (Martinsumzüge, Faschingsumzüge etc.) gehören z.B. zu den öffentlichen Veranstaltungen und müssen über die Gemeinde beantragt und genehmigt werden.
Nicht öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn der Teilnehmerkreis auf bestimmte Personen beschränkt ist, wie z.B. Vereinsmitglieder, Mitarbeiter eines Betriebes oder Gäste einer Familienfeier.

Private Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern etc. werden jedoch zu einer öffentlichen Veranstaltung, wenn sie für beliebige Gäste geöffnet werden (etwa wenn im Internet für diese Privatfeier eingeladen wird)

Im Zweifelsfall suchen Sie bitte immer das Gespräch mit dem Ordnungsamt der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfinden soll. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung!

Wann müssen Sie einen Antrag zur Veranstaltungsdurchführung einreichen?
Der Antrag ist möglichst frühzeitig, bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung, einzureichen.
Aufgrund des hohen Aufkommens von Veranstaltungen besonders in den Frühlings-/Sommermonaten bitten wir um Beantragung von mindestens 4 Wochen im Voraus.
Wird die Veranstaltung nicht fristgemäß (spätestens 1 Woche zuvor) beantragt, muss diese zwingend dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt oder kann nicht erteilt werden.

Wann benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis der Veranstaltung über das Landratsamt?
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis über das Landratsamt, wenn die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß (unter 1 Woche) erstattet wird, es sich um eine motorsportliche, Luftfahrt-Veranstaltung handelt oder zu einer Veranstaltung mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. Ebenso ist für bestimmtes Mobiliar z.B. sehr große Zelte, Riesenhüpfburgen etc. eine Erlaubniserteilung über das Landratsamt Landshut notwendig.

Was müssen Sie für eine Veranstaltung in Vilsbiburg beantragen?
Grundsätzlich benötigen Sie zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung immer eine Veranstaltungsgenehmigung (nach Art. 19 LStVG). Diese ist mit 55,00 € kostenpflichtig.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Veranstaltung gewinnerzielend Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie darüber hinaus eine Gestattung zum Alkoholausschank (gem. §12 GastG), auch hierbei ist eine Mindestgebühr (je nach Gestattungsaufwand) von 55,00 € zu zahlen.

Schenken Sie Alkohol kostenlos, also rein zur Selbstnutzung aus oder möchten Sie nur Speisen ausgeben, benötigen Sie zu Ihrer Veranstaltung keine Gestattung aber eine Genehmigung.

 

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen und welche Daten angeben?
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung/Vergnügung veranstalten wollen, benötigt das Ordnungsamt verschiedene Informationen von Ihnen. Sinnvoll ist hierbei ein stichpunktartiges Konzept und einen Lageplan bei Beantragung einzureichen.
Gerne stellen wir Ihnen hier zusätzlich ein Merkblatt zu Verfügung, damit Ihre Veranstaltung zu einem gelungenem Fest wird. Dieses Merkblatt ist auch persönlich oder per E-Mail über das Ordnungsamt erhältlich.

Nach Prüfung erhalten Sie eine Genehmigung und/oder Gestattung, sowie einen dazugehörigen Auflagenbescheid zu Ihrer Veranstaltung. Die Anträge/Unterlagen müssen im Original unterschrieben werden, bevor es zur Genehmigung kommt. Dies kann persönlich oder per Posteinwurf erfolgen.
Stimmen Sie sich bitte hierzu bzgl. der jeweiligen Vorgehensweise mit uns ab.

Hinweis
Auch wenn viele Feste bereits in den vergangenen Jahren wiederholt stattgefunden haben, möchten wir Sie bitten, uns die vorgenannten Informationen über das entsprechende Formular zukommen zu lassen. Nicht jede Veranstaltung läuft jedes Mal wirklich gleich ab, manchmal ändern sich die Ansprechpartner, Kontaktdaten, der Ablauf oder die Bestuhlung.
Ein Sonnwendfeuer kommt dazu oder ein vorher nicht geplantes Zelt soll, aufgrund eines möglichen Unwetters, aufgebaut werden.

Alle Planungen zu Ihrem Fest/Ihrer Veranstaltung, sollten vorher gut durchdacht und gemeldet sein. Nur genehmigte Aufbauten, Bestuhlungspläne, gastronomische Einrichtungen, Spielgeräte, Toilettenbereiche, Sonderregelungen der Wasserzuführung für Feuerlöschung, Sonnwendfeuer etc., die auch in dem jeweiligen Auflagenbescheid und der Gestattung/Genehmigung genannt sind dürfen auch durchgeführt/genutzt werden.

Eine gute Veranstaltungsplanung schützt Sie, Ihre Helfer und Besucher!
Wer den Veranstaltungsablauf ohne Absprache verändert und/oder etwas eigenmächtig nachträglich hinzufügt, hat im Versicherungs-/Haftungsfall gegebenenfalls keinen Versicherungsschutz, ist möglicherweise persönlich für Schäden und alle Vorkommnisse auf der Veranstaltung haftbar zu machen und begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Vor allem aber gefährdet er schlimmstenfalls alle Beteiligten der Veranstaltung. Wir wünschen uns bei Ihrer Veranstaltungsplanung eine gemeinsame, jährlich aktuelle Abstimmung und vertrauen dabei auf die bisher sehr guten, gegenseitigen Erfahrungen.

Wie und wo können Sie sich über das Thema Veranstaltungen informieren?
Wer Feste ausrichten will, muss sich an ein umfassendes Regelwerk halten. Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich im Vorfeld ein wenig über Veranstaltungen zu informieren. Dazu finden Sie, neben den Informationen, die Sie direkt aus dem Ordnungsamt erhalten können, Informationen Merkblätter in den angegeben Links.

 

Allgemein:

Vereinsfeier; Informationen zur Durchführung - BayernPortal (freistaat.bayern)
Leitfaden für Vereinsfeiern - Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung (bayern.de)

Genehmigungspflicht zu fliegenden Bauten Art.72 BayBO (z.B. Festzelt)

 

Jugendschutz:

https://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/oeffentlichkeit/index.php
Materialien der Aktion Jugendschutz Bayern - Feste Feiern und Jugendschutz (aj-bayern.de)

 

Gema:

https://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzung-oeffentlichkeit/

 

Im Vordergrund unserer gemeinsamen Veranstaltungsplanung steht, dass Ihre Veranstaltung zu einem vollen Erfolg für alle Beteiligten wird!