Allgemeines

  • Die Anmeldung verpflichtet zum Schulbesuch für das ganze Jahr!
  • Für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter (1./2. Kl.) besteht eine Grundfachverpflichtung.
  • Die Wochenstundenzahl der Musikschule ist mit 300 Stunden begrenzt.
  • Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
  • Es gelten die Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinbildenden Schulen.
  • Es werden nur Schüler des Landkreises Landshut aufgenommen.
  • Der Unterricht ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Es kann nicht zugesichert werden, dass ein Schüler einen ganz bestimmten Lehrer zugewiesen erhält.
  • Die Gebühren werden im November und April des Schuljahres per Lastschrift eingezogen (Kombi-Lastschrift-Mandat).
  • Für besondere Projekte kann die Musikschule kostendeckende Gebühren verlangen.
  • Der Landkreis Landshut gewährt einen Zuschuss. Bei Wegfall muss seitens der Stadt Vilsbiburg eine Kompensation
    dieses Betrages erfolgen. Darüber ergeht dann erneut ein Beschluss des Stadtrates.
  • Für jeden Schüler ist eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen (extra Formular)
  • Benachrichtigungen der Schüler/Erziehungsberechtigten (z.B. bei Unterrichtsausfall) erfolgen über
    SMS, Telefon oder E-Mail!
  • Bei Krankheit (o.ä.) eines Schülers, wenn möglich selbst den Musiklehrer informieren!
  • Bei längerer Erkrankung (ab 4 Wochen) eines Schülers, können in begründeten Einzelfällen und nur auf schriftl. Antrag und mit
    ärztlichem Attest die Gebühren für den Instrumentalunterricht, nicht jedoch die Grundgebühr, ermäßigt oder erlassen werden.
  • Bei Erkrankung des Musiklehrers sind 2 ausgefallene Unterrichtsstunden pro Schuljahr ohne Rückerstattung zumutbar.