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Stadt Vilsbiburg | Online: https://www.vilsbiburg.de/
Musikschule > Allgemeines
Allgemeines
- Die Anmeldung verpflichtet zum Schulbesuch für das ganze Jahr!
- Für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter (1./2. Kl.) besteht eine Grundfachverpflichtung.
- Die Wochenstundenzahl der Musikschule ist mit 300 Stunden begrenzt.
- Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
- Es gelten die Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinbildenden Schulen.
- Es werden nur Schüler des Landkreises Landshut aufgenommen.
- Der Unterricht ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Es kann nicht zugesichert werden, dass ein Schüler einen ganz bestimmten Lehrer zugewiesen erhält.
- Die Gebühren werden im November und April des Schuljahres per Lastschrift eingezogen (Kombi-Lastschrift-Mandat).
- Für besondere Projekte kann die Musikschule kostendeckende Gebühren verlangen.
- Der Landkreis Landshut gewährt einen Zuschuss. Bei Wegfall muss seitens der Stadt Vilsbiburg eine Kompensation
dieses Betrages erfolgen. Darüber ergeht dann erneut ein Beschluss des Stadtrates.
- Für jeden Schüler ist eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen (extra Formular)
- Benachrichtigungen der Schüler/Erziehungsberechtigten (z.B. bei Unterrichtsausfall) erfolgen über
SMS, Telefon oder E-Mail!
- Bei Krankheit (o.ä.) eines Schülers, wenn möglich selbst den Musiklehrer informieren!
- Bei längerer Erkrankung (ab 4 Wochen) eines Schülers, können in begründeten Einzelfällen und nur auf schriftl. Antrag und mit
ärztlichem Attest die Gebühren für den Instrumentalunterricht, nicht jedoch die Grundgebühr, ermäßigt oder erlassen werden.
- Bei Erkrankung des Musiklehrers sind 2 ausgefallene Unterrichtsstunden pro Schuljahr ohne Rückerstattung zumutbar.