Heiraten in Vilsbiburg, Gerzen und Bodenkirchen

Rosen

 

Hier finden Sie wichtige Infos rund um das Thema Eheschließungen:

Wann kann ich heiraten? – Termine in Vilsbiburg

Grundsätzlich sind Trauungen jederzeit zu den gängigen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden Trauungen mit Preisaufschlag durchgeführt. Wenden Sie sich zur Terminabsprache einfach an die entsprechenden Ansprechpartner.

 

An folgenden Terminen sind im Jahr 2024 in Vilsbiburg grundsätzlich Samstagstrauungen (jeweils um 9.30 Uhr, 10.30 Uhr und 11.30 Uhr) möglich:

 

24.02.2024 16.03.2024 13.04.2024 04.05.2024 25.05.2024 22.06.2024
13.07.2024 24.08.2024 31.08.2024 07.09.2024 05.10.2024  

 

Terminreservierungen sind max. 12 Monate vor der Trauung je nach Wunsch entweder bei den Bürgermeistern oder beim Standesamt anzufragen. Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor der Trauung möglich.

 

Wann kann ich heiraten? – Termine in Gerzen

Grundsätzlich sind Trauungen jederzeit zu den gängigen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden Trauungen mit Preisaufschlag durchgeführt. Wenden Sie sich zur Terminabsprache einfach an die entsprechenden Ansprechpartner.

 

In Gerzen sind im Jahr 2024 jeden Samstag jeweils um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr und 12:00 Uhr Trauungen möglich.

 

Terminreservierungen sind max. 12 Monate vor der Trauung bei den jeweiligen Bürgermeistern anzufragen. Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt Vilsbiburg ist frühestens 6 Monate vor der Trauung möglich.

 

 

Wann kann ich heiraten? – Termine in Bodenkirchen

Grundsätzlich sind Trauungen jederzeit zu den gängigen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden Trauungen mit Preisaufschlag durchgeführt. Wenden Sie sich zur Terminabsprache einfach an die entsprechenden Ansprechpartner.

 

An folgenden Terminen sind im Jahr 2024 in Bodenkirchen grundsätzlich an jedem letzten Samstag im Monat Trauungen (max. 3 Termine pro Samstag) möglich:

 

27.01.2024    24.02.2024    30.03.2024    27.04.2024    25.05.2024    29.06.2024

27.07.2024    31.08.2024    28.09.2024    26.10.2024    30.11.2024    28.12.2024

 

Terminreservierungen sind max. 12 Monate vor der Trauung bei den jeweiligen Bürgermeistern anzufragen. Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt Vilsbiburg ist frühestens 6 Monate vor der Trauung möglich.

 

Bei wem kann ich heiraten, wenn ich in Vilsbiburg heiraten möchte?

Trauungen werden von allen Vilsbiburger Standesbeamten durchgeführt. Anfragen sind an die Standesbeamten zu richten.

 

Mitarbeiter Standesamt

 

Außerdem gibt es die Möglichkeit sich von den Bürgermeistern trauen zu lassen.

Anfragen werden vom Vorzimmer der Ersten Bürgermeisterin (08741 305 101) angenommen.

 

Bürgermeister

Sebastian Haider Sibylle Entwistle Rudolf Lehner
3. Bürgermeister 1. Bürgermeisterin 2. Bürgermeister

Bei wem kann ich heiraten, wenn ich in Gerzen heiraten möchte?

Trauungen in der VG Gerzen werden grundsätzlich von den Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft durchgeführt.

 

Anfragen werden von den Ansprechpartner des Standesamtes Vilsbiburg angenommen.

 

Jens Herrnreiter Johann Luger Lorenz Fuchs Konrad Hartshauser
1. Bürgermeister 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister
Gemeinde Aham Gemeinde Gerzen Gemeinde Schalkham Gemeinde Kröning

Bei wem kann ich heiraten, wenn ich in Bodenkirchen heiraten möchte?

Trauungen in der Gemeinde Bodenkirchen werden grundsätzlich von den Bürgermeistern der Gemeinde durchgeführt.

 

Anfragen werden vom Vorzimmer der Gemeinde Bodenkirchen angenommen.

 

Maier Monika Fußeder Erwin Eglsoer Georg
1. Bürgermeisterin 2. Bürgermeister 3. Bürgermeister

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich heiraten möchte?

Benötigte Unterlagen

 

Wenn beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Vilsbiburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann das Dokument vor Ort im Einwohnermeldeamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt werden. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis


Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung beziehungsweise Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
  • Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde des/ der früheren Lebenspartners/ Lebenspartnerin oder eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/ Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile sowie Aufhebungsurteile.


In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben oder eine Ihrer Vorehen/ Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • sollten Sie sich zur Erstberatung mit uns in Verbindung setzen. Wir bitten Sie, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Eventuell notwendige persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.


Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.

Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):

 

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich bei dem Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Vilsbiburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann das Dokument vor Ort beim Einwohnermeldeamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt werden.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

An welchen Orten kann ich heiraten?

Folgende Trauorte stehen Ihnen zur Auswahl:

Trauzimmer des Rathauses Vilsbiburg

Stadtplatz 26

84137 Vilsbiburg

  Trauzimmer Vilsbiburg
VHS-Saal  

Städtischer Veranstaltungssaal Vilsbiburg*

Stadtplatz 30

84137 Vilsbiburg

 

 

Trausaal des Rathauses Gerzen

Rathausplatz 1

84175 Gerzen

 

  Sitzungssaal Gerzen

Grossansicht in neuem Fenster: Mehrzweckraum Bürgerstadl Bodenkirchen

 

Bürgerstadl Bonbruck (Mehrzweckraum)

Lanquarter Straße 1a

84155 Bodenkirchen

 

Bürgerstadl Bonbruck (Saal)

Lanquarter Straße 1a

84155 Bodenkirchen

 

  Grossansicht in neuem Fenster: Saal Bodenkirchen

 

Die entsprechenden Gebühren der jeweiligen Trauorte finden Sie im nächsten Fenster.

 

* Im städtischen Veranstaltungssaal ist es möglich gegen Aufpreis das Klavier mitzunutzen.

Wie viel kostet die Trauung?

Grundsätzlich fallen für die Anmeldung der Eheschließung folgende Kosten an:

 

Prüfung Ehevorraussetzung Deutsches Recht Prüfung Ehevorraussetzung mit einer Auslandsbeteiligung Prüfung Ehevorraussetzung mit zwei Auslandsbeteiligungen Eheurkunde (Stück) Eheschließung nach Ermächtigung (Für Trauungen außerhalb des Wohnsitzes)
55,00€ 85,00€ 115,00€ 12,00€ 40,00€

 

 

Für die Trauorte fallen abhängig von Trauort und Trauzeit zusätzlich folgende Kosten an:

 

Trauort Adresse
Kosten innerhalb der Öfffnungszeiten Kosten außerhalb der Öffnungszeiten
Trauzimmer Rathaus Vilsbiburg Stadtplatz 26, 84137 Vilsbiburg 0,00€ 100,00€
Trausaal Rathaus Gerzen Rathausplatz 1, 84175 Gerzen 0,00€ 100,00€
Städt. Veranstaltungssaal Vilsbiburg Stadtplatz 30, 84137 Vilsbiburg 150,00€ 250,00€
Bürgerstadl Bonbruck Mehrzweckraum Lanquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen 0,00€ 100,00€
Bürgerstadl Bonbruck Saal Lanquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen 150,00€ 250,00€

 

Formular zur Anmeldung der Eheschließung

Laden Sie sich hier das Formular zur Anmeldung der Eheschließung herunter und übersenden Sie dieses an einen der angegeben Ansprechpartner:

 

Formular zur Anmeldung einer Eheschließung