Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden

Für welche Personen können Urkunden ausgestellt werden?

Das Standesamt Vilsbiburg kann Ihnen nur Urkunden ausstellen für Personen die in Vilsbiburg, Bodenkirchen oder Gerzen:

- geboren sind,

- geheiratet haben

- oder verstorben sind.

An wen dürfen Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden ausgehändigt werden?

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht bzw. Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, eigene Kinder) ausgehändigt werden.


Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Bestallung zum Nachlasspfleger, Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).

Wie viel kosten Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden

- Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus Geburts-, Ehe- und Sterberegister 12,00 €

- Archivauskünfte 15,00 €

 

zzgl. Suchgebühr, je angefangene 1/4 Std. 15,00 €


Ausnahmen: Gebührenfrei ist die Ausstellung nur, sofern die Urkunden für Rentenzwecke bzw. für alle gesetzlichen Sozialversicherungen benötigt werden.

 

Wie kann ich Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden beantragen und was muss ich dabei beachten?

Urkunden und beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern können mit Ausweiskopie schriftlich (per Mail oder Post an die angegeben Ansprechpartner) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass das rechtliche Interesse nachzuweisen ist. Eine telefonische Urkundenanforderung ist nicht möglich!

 

Hinweis: Die Urkunde wird Ihnen per Post übersandt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-4 Wochen!

Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern bitten wir von Rückfragen abzusehen. Sollten Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Das Fehlen von notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunde verlängert die Bearbeitungszeit erheblich!

 

 

Nutzen Sie zur Beantragung von Urkunden unseren Onlinedienst:

 

Personenstandsurkunden online beantragen

 

HINWEIS: Online-Anträge über die Internetseiten von Drittanbietern werden vom Standesamt Vilsbiburg nicht bearbeitet. Diese Seiten stehen nicht in Verbindung mit dem Standesamt Vilsbiburg und Ihren persönlichen Daten. Evtl. fallen hier auch zusätzliche Kosten für die Beantragung an. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den oben angebotenen Dienst!