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Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde).

Beschreibung

Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet haben und eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Begründung stattgefunden hat. Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin eine Lebenspartnerschaft begründet haben. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Lebenspartnerschaft führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Begründung. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

· Als Lebenspartnerschaftsurkunde

· Als beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen wurden.

Falls sich nach der Begründung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen.

Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Fristen

Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Kosten

  • Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht )

Verwandte Leistungen


Stand: 19.08.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Andrea Behrendt 08741 305-430 E.01 
Kristina Brenninger 08741 305-431 E.01 
Tina Ebert 08741 305-433 E.02 
Anke Lachner 08741 305-434 E.02 
Tuba Cetin 08741 305-432 E.02 


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