Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Auf dem Gemeindegebiet von Vilsbiburg werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Pelletheizungen und Blockheizkraftwerke, bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des nahenden Ausstiegs aus der Kernenergie steht Vilsbiburg einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen.

 

Dazu könnten auch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten.

 

Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann.

Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Stadtrat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Stadtrat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden.

 

Für Rückfragen zu den Kriterien wenden Sie sich gerne an:

 

Georg Straßer

AB 16 – Klimaschutz- und Regionalmanagement

Telefon: 08741 305-444

E-Mail: strasser@vilsbiburg.de