Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung - Stadt Vilsbiburg

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 13.03.2023 eine neue Satzung über die Herstellung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen und deren Ablösung erlassen. Mit der amtlichen ortsüblichen Bekanntmachung am 15.03.2023 ist die Satzung in Kraft getreten. Die Stellplatzsatzung vom 01.04.2015 ist zum 15.03.2023 außer Kraft getreten.

 

Die Stellplatzsatzung ist anzuwenden, wenn in einem Bebauungsplan nichts anderes explizit geregelt ist. Ist ein Stellplatzschlüssel (oder beispielsweise eine andere Regelung) nicht im Bebauungsplan oder in der Satzung genannt, so sind die allgemeinen Baugesetze (z.B. GaStellV - Garagenstellplatzverordnung - oder BayBO anzuwenden).